Erbrecht
Im Erbrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Vor dem Erbfall eine Beratung sowie Erstellung
- eines Testaments
- eines Erbvertrages
- einer Vorsorgevollmacht
- eines Patiententestaments
- einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- einer Aufteilung Ihres Nachlasses
Nach dem Erbfall (als Erbe) eine Beratung und Vertretung
- zur Sicherung des Nachlasses
- zur Feststellung des Erbrechts
- zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
- bei der Sicherung des Vermächtnisses
- bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen
Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter) eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
- zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
- zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
- zum Bestand des Nachlasses
- zum Wert des Nachlasses
- zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
- zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Persönliche Beratung des Testamentsvollstreckers
- zu den Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers
- zur Haftung des Testamentsvollstreckers
Des Weiteren:
- gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten
- Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren
- Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters