Strafrecht
Im Strafrecht können wir Ihnen u. a. folgende Tätigkeiten und Leistungen anbieten:
- Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen, sei es bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei Untersuchung durch Sachverständige
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren, u. a. durch Stellung von sachgerechten Beweisanträgen telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Staatsanwalt bzw. dem zuständigen Richter
- Beratung und Vertretung in Haftsachen, z. B. Antrag auf mündliche Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde
Verteidigung in Hauptverhandlungsterminen, sei es in erster Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren mit besonderem Schwerpunkt auf folgende Delikttypen:
- Straftaten gegen das Leben, wie z. B. Totschlag gem. § 212 StGB, Mord gem. § 211 StGB
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z. B. sexueller Mißbrauch gem. § 176 StGB, Vergewaltigung gem. § 177 StGB
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie z. B. Körperverletzung gem. § 223 StGB, gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
- Vermögensdelikte, wie z. B. Diebstahl gem. § 242 StGB, Raub gem. § 249 StGB, Erpressung gem. § 253 StGB, Betrug gem. § 263 StGB
- Gemeingefährliche Straftaten, wie z. B. Brandstiftung bzw. schwere Brandstiftung gem. §§ 306, 306 a StGB
- Urkundenfälschung gem. § 267 StGB
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelstrafrecht
- Aussagedelikte, wie z. B. falsche uneidliche Aussage gem. § 153 StGB, Meineid gem. § 154 StGB
- Straßenverkehrsdelikte, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB
Des Weiteren:
- Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Einlegung und Begründung einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie Verteidigung im Berufungshauptverhandlungstermin
- Einlegung und Begründung einer Revision sowie Vertretung im Revisionshauptverhandlungstermin
- Einspruch gegen Strafbefehl und Verteidigung im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin
- Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung